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Flugwetter
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Flugwetter verstehen
Flugwetter kommt in stark verdichteten Codes. Wer sie liest, statt sie sich übersetzen zu lassen, erkennt schneller, was eine Meldung für den eigenen Flug bedeutet. Diese Sektion erklärt die Meldungen, die in Europa täglich benutzt werden.
Die Struktur der Meldungen ist europaweit rechtlich festgelegt: die Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 schreibt vor, welche Elemente eine Meldung enthält, in welcher Reihenfolge sie stehen und in welchen Schritten Werte gerundet werden. Deshalb sieht ein METAR aus Dortmund genauso aus wie eines aus Porto.
Die Meldungen im Überblick
- METAR
Beantwortet: Wie ist das Wetter an einem Flugplatz gerade? · Zeitbezug: Beobachtung, regelmäßig ausgegeben - TAF
Beantwortet: Wie wird das Wetter an einem Flugplatz? · Zeitbezug: Vorhersage über 9, 24 oder 30 Stunden - SIGMET
Beantwortet: Welche gefährlichen Erscheinungen gibt es auf der Strecke? · Zeitbezug: Gültigkeit höchstens 4 Stunden - SNOWTAM
Beantwortet: Wie ist der Zustand der Pistenoberfläche? · Zeitbezug: Gültigkeit höchstens 8 Stunden
Wo anfangen
- Zuerst METAR – die meisten anderen Meldungen benutzen dieselben Abkürzungen für Wetter und Wolken.
- Dann TAF, weil die Änderungsgruppen
TEMPO,BECMGundPROBdort zum ersten Mal auftauchen. - SIGMET und SNOWTAM danach – sie sind seltener, aber im Zweifel die wichtigsten.
- Quer dazu: QNH und Höhenmessereinstellung und Gewitter und CB.
Was eine Website nicht ersetzt
Eine Erklärseite ersetzt kein Wetterbriefing. Für den Flug gilt die aktuelle Information aus einer amtlichen Quelle – in Deutschland der Flugwetterdienst des Deutschen Wetterdienstes – zusammen mit AIP und NOTAM.
Offizielle Quellen
- Europäische Kommission / EASA: Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 (Anhang V "Part-MET", Anhang VI "Part-AIS") – Konsolidierte Fassung 02017R0373-20250501. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
- Deutscher Wetterdienst (DWD): Flugwetterdienst des DWD – Luftfahrtberatung und Selbstbriefing – laufend. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
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Einordnung
Redaktionelle Übersicht zu Lernzwecken. Verbindlich sind die geltenden Rechtsvorschriften, das Luftfahrthandbuch (AIP), NOTAM, die genehmigten Luftfahrzeugunterlagen und die Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. NorthTrack ist weder Behörde noch Prüfungsstelle noch Flugschule.
Stand dieser Seite: 2026-09-13
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