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Luftraum & Betrieb
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Luftraumklassen in Deutschland
Deutschland verwendet nicht alle ICAO-Luftraumklassen. In der Praxis der Allgemeinen Luftfahrt begegnen einem vier: C, D, E und G. Wer diese vier kennt, kennt den deutschen Luftraum.
Geltungsbereich: Deutschland (Luftraum der Bundesrepublik Deutschland)
Regelsetzende Stelle: Luftfahrthandbuch Deutschland – AIP VFR (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH), wirksam ab 20 AUG 2026, ENR 1-1 und ENR 1-3
Von NorthTrack geprüft am: 2026-09-13
Die Luftraum-Kürzel
Die Klassenbuchstaben sagen, welche Regeln gelten. Diese Kürzel sagen, welches Gebiet gemeint ist.
CTR— Control zone — Kontrollzone
In Deutschland Luftraum D ab Boden um Flugplätze mit Kontrollstelle.CTA— Control area — Kontrollbezirk
Kontrollierter Luftraum ab einer festgelegten Höhe über Grund.TMA— Terminal Control Area — Nahverkehrsbereich
Bündelt An- und Abflugwege; in Deutschland als C oder D ausgewiesen.RMZ— Radio Mandatory Zone — Luftraum mit vorgeschriebener Funkkommunikationspflicht
Erstmeldung vor Einflug, dauernde Hörbereitschaft, Meldung beim Verlassen.TMZ— Transponder Mandatory Zone — Luftraum mit vorgeschriebener Transponderschaltung
Code und Monitor-Frequenz stehen in der Luftfahrtkarte ICAO 1:500 000.ATZ— Aerodrome Traffic Zone — Flugplatzverkehrszone
Zu meiden, wenn keine Landung beabsichtigt ist; Ein- und Ausflug nur mit Genehmigung.FIR— Flight Information Region — Fluginformationsgebiet
Bezugsraum für SIGMET und Fluginformationsdienst.TRA— Temporary Reserved Airspace — zeitweilig reservierter Luftraum
Zeitlich begrenzt wirksam; aktueller Stand über NOTAM.R …— Restricted area (followed by identification) — Flugbeschränkungsgebiet (mit nachfolgender Bezeichnung)
In Deutschland alsED-Rgekennzeichnet.D …— Danger area (followed by identification) — Gefahrengebiet (mit nachfolgender Bezeichnung)
Kennzeichnung in der Karte.HX— Not permanently active, no specific working hours — nicht ständig wirksam, keine festgelegte Betriebszeit
Aktueller Zustand nur über NOTAM oder Anfrage feststellbar.
Der vertikale Aufbau
Das Luftfahrthandbuch stellt die Struktur in einem einzigen Schaubild dar (ENR 1-1). In Worten:
- ab FL 100 bis FL 660
Klasse: C · Anmerkung: Im Alpengebiet beginnt der Luftraum C bereits ab FL 130. - unterhalb FL 100 im Bereich von Nahverkehrsbereichen
Klasse: C/D · Anmerkung: gestaffelt über Ballungsräumen und Verkehrsflughäfen - zwischen der Obergrenze von G und FL 100
Klasse: E · Anmerkung: der „Standardluftraum“ über weiten Teilen Deutschlands - vom Boden bis 2 500 ft AGL
Klasse: G · Anmerkung: in bestimmten Bereichen nur bis 1 000 ft AGL - Kontrollzonen um Flugplätze mit Kontrollstelle
Klasse: D (CTR) · Anmerkung: vom Boden aufwärts
Nach AIP VFR ENR 1-1, Luftraumstruktur in Deutschland. Die tatsächlichen Ober- und Untergrenzen stehen in der Luftfahrtkarte ICAO 1:500 000 und im Luftfahrthandbuch.
Was Deutschland nicht benutzt
Die Klassen A, B und F kommen in der deutschen Luftraumstruktur nicht vor. Wer Lehrmaterial liest, das alle sieben Klassen gleichrangig beschreibt, sollte wissen, welche davon im eigenen Land tatsächlich anzutreffen sind.
Die Klassen im Einzelnen
Klasse C
- Staffelung — VFR von IFR
- Dienst — Flugverkehrskontrolle; Verkehrsinformation über IFR-Flüge; Verkehrsinformation VFR/VFR mit Ausweichempfehlung auf Anfrage
- Sichtflugwetterbedingungen — 8 km Flugsicht oberhalb FL 100, 5 km unterhalb FL 100; 1 500 m horizontal und 1 000 ft vertikal Abstand von Wolken
- Geschwindigkeitsbeschränkung — 250 kt IAS unterhalb FL 100
- Sprechfunkverkehr — dauernde Hörbereitschaft
- Flugverkehrskontrollfreigabe — erforderlich
Klasse D (nicht CTR)
- Staffelung — entfällt
- Dienst — Verkehrsinformation über IFR-Flüge mit Ausweichempfehlung auf Anfrage; Verkehrsinformation VFR/VFR
- Sichtflugwetterbedingungen — 8 km oberhalb FL 100, 5 km unterhalb FL 100; 1 500 m und 1 000 ft
- Geschwindigkeitsbeschränkung — 250 kt IAS unterhalb FL 100
- Sprechfunkverkehr — dauernde Hörbereitschaft
- Flugverkehrskontrollfreigabe — erforderlich
Der Unterschied zwischen C und D
In C wird VFR von IFR gestaffelt – die Flugverkehrskontrolle sorgt aktiv für Abstand. In D entfällt die Staffelung; es gibt Verkehrsinformation und, auf Anfrage, eine Ausweichempfehlung. Die Freigabepflicht besteht in beiden Fällen – der Schutz dahinter ist aber ein anderer.
Klasse D (CTR) – die Kontrollzone
- Staffelung — entfällt
- Dienst — Verkehrsinformation über IFR-Flüge mit Ausweichempfehlung auf Anfrage; Verkehrsinformation VFR/VFR
- Sichtflugwetterbedingungen — 5 km Flugsicht; 1 500 m horizontal und 1 000 ft vertikal von Wolken; zusätzlich Bodensicht 5 km und Hauptwolkenuntergrenze 1 500 ft
- Geschwindigkeitsbeschränkung — 250 kt IAS unterhalb FL 100
- Sprechfunkverkehr — dauernde Hörbereitschaft
- Flugverkehrskontrollfreigabe — erforderlich
Die CTR hat zwei zusätzliche Bedingungen
Bodensicht und Hauptwolkenuntergrenze gibt es in dieser Form nur in der Kontrollzone. Sie sind der Grund, warum ein Flug an einem diesigen Tag zwar streckentauglich sein kann, der Abflug aus der CTR aber trotzdem nicht zulässig ist. Liegen diese Werte nicht vor, kommt gegebenenfalls eine Sonderfreigabe der Kontrollstelle in Betracht – das ist eine Entscheidung der Kontrollstelle, kein Anspruch.
Klasse E
- Staffelung — entfällt
- Dienst — Verkehrsinformation soweit möglich
- Sichtflugwetterbedingungen — 8 km oberhalb FL 100, 5 km unterhalb FL 100; 1 500 m und 1 000 ft
- Geschwindigkeitsbeschränkung — 250 kt IAS unterhalb FL 100
- Sprechfunkverkehr — nicht erforderlich
- Flugverkehrskontrollfreigabe — nicht erforderlich
Klasse E ist kontrollierter Luftraum
Für VFR-Flüge sind in E weder Funk noch Freigabe erforderlich – trotzdem ist E kontrollierter Luftraum, in dem IFR-Verkehr kontrolliert fliegt und Staffelung gegenüber VFR nicht stattfindet. Ein IFR-Anflug kann hier im Sichtflugwetter durchgeführt werden, ohne dass jemand für Abstand sorgt. Verkehrsinformation gibt es „soweit möglich“ – das ist keine Zusicherung.
Klasse G
- Staffelung — entfällt
- Dienst — Fluginformationsdienst
- Sichtflugwetterbedingungen oberhalb 3 000 ft AMSL oder 1 000 ft AGL – es gilt der höhere Wert — 5 km Flugsicht; 1 500 m horizontal und 1 000 ft vertikal von Wolken
- Sichtflugwetterbedingungen unterhalb dieser Höhe — 1,5 km Flugsicht, sofern IAS höchstens 140 kt; frei von Wolken und mit Erdsicht. Für Hubschrauber 800 m, frei von Wolken und mit Erdsicht
- Geschwindigkeitsbeschränkung — 250 kt IAS unterhalb FL 100
- Sprechfunkverkehr — nicht erforderlich
- Flugverkehrskontrollfreigabe — nicht erforderlich
Alle Werte nach AIP VFR ENR 1-3, Luftraumklassifizierung, Flugverkehrsdienste, Flugbedingungen.
Die 1,5-km-Regel ist an eine Geschwindigkeit gebunden
Die reduzierte Sichtanforderung von 1,5 km gilt nur, wenn die angezeigte Fluggeschwindigkeit höchstens 140 kt beträgt – schnell genug, um ein Hindernis noch zu sehen und auszuweichen. Wer schneller fliegt, hat sie nicht.
Zusammenfassung in einem Satz je Klasse
- C – Freigabe, Funk, und die Flugverkehrskontrolle staffelt mich gegen IFR.
- D – Freigabe und Funk, aber keine Staffelung; ich bekomme Informationen.
- D (CTR) – wie D, zusätzlich Bodensicht und Hauptwolkenuntergrenze.
- E – kontrolliert, aber für mich ohne Funk und Freigabe; ich muss selbst sehen und ausweichen.
- G – unkontrolliert, Fluginformationsdienst, deutlich geringere Sichtminima in niedriger Höhe.
Luftraum ist national
Die ICAO kennt die Klassen A bis G, aber kein Staat muss alle verwenden, und die Ausgestaltung unterscheidet sich erheblich. Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf Deutschland. Für einen Flug ins Ausland gilt das Luftfahrthandbuch des jeweiligen Staates – auch dann, wenn die Klassenbuchstaben dieselben sind.
In NorthTrack lässt sich die Luftraumstruktur entlang der geplanten Strecke betrachten. Zur NorthTrack App
Offizielle Quellen
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH: Luftfahrthandbuch Deutschland – AIP VFR – Wirksam ab 20 AUG 2026. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH: Luftfahrthandbuch Deutschland – AIP VFR, GEN 2-1 bis GEN 2-7 "Abkürzungen / Abbreviations" (zweisprachig Deutsch/Englisch) – Wirksam ab 20 AUG 2026. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
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Einordnung
Redaktionelle Übersicht zu Lernzwecken. Verbindlich sind die geltenden Rechtsvorschriften, das Luftfahrthandbuch (AIP), NOTAM, die genehmigten Luftfahrzeugunterlagen und die Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. NorthTrack ist weder Behörde noch Prüfungsstelle noch Flugschule.
Stand dieser Seite: 2026-09-13
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