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SNOWTAM und der Pistenzustand
Ein SNOWTAM ist keine Wettermeldung, sondern ein Zustandsbericht über die Bewegungsfläche. Seit der Einführung des weltweit einheitlichen Meldeformats steht nicht mehr eine Bremswirkungszahl im Mittelpunkt, sondern ein Code je Pistendrittel.
Geltungsbereich: Europäische Union (EASA-Regelwerk), auf Grundlage des ICAO-Meldeformats
Regelsetzende Stelle: Durchführungsverordnung (EU) 2017/373, Anhang VI (Part-AIS), Anlage 3 (SNOWTAM-Format)
Von NorthTrack geprüft am: 2026-09-13
SNOWTAM – Begriffsbestimmung
Ein NOTAM einer besonderen Reihe in einem festgelegten Format, das einen Zustandsbericht über die Oberfläche liefert und das Vorliegen oder das Ende gefährlicher Bedingungen durch Schnee, Eis, Schneematsch, Reif, stehendes Wasser oder Wasser in Verbindung mit Schnee, Schneematsch, Eis oder Reif auf der Bewegungsfläche meldet. (Sinngemäß nach Artikel 2 Nummer 231 der Verordnung (EU) 2017/373.)
Die Bezeichnung
Die Meldung heißt SNOWTAM. „SNOWMET“ ist keine Meldungsart der Luftfahrt.
Die Kürzel im SNOWTAM
SNOWTAM— Snow NOTAM * — NOTAM einer besonderen Reihe über den Zustand der Bewegungsfläche
Höchstens 8 Stunden gültig; jedes neue SNOWTAM hebt das vorherige auf.NOTAM— Notice to airmen — Nachrichten für Luftfahrer
Die allgemeine Meldungsform, aus der das SNOWTAM abgeleitet ist.SW— Data designator for SNOWTAM — Datenkennung für SNOWTAM
Erste zwei Zeichen der verkürzten KopfzeileTTAAiiii.RWYCC— Runway condition code — Pistenzustandscode
Eine Ziffer 0 bis 6 je Pistendrittel, z. B.5/5/3.NR— Not reported — nicht gemeldet
Steht für ein Pistendrittel, zu dem keine Angabe vorliegt.DRY— Dry — trocken
Belagsbeschreibung; nur beiDRYentfällt die Angabe des Bedeckungsgrads.
* Die englische Langform dieser Codes ist nur in ICAO Doc 8400 (PANS-ABC) festgelegt. Das Dokument ist nicht frei abrufbar; die Langform wurde für diese Fassung nicht gegen den Primärtext geprüft.
Gültigkeit und Ablösung
- Die maximale Gültigkeit beträgt 8 Stunden.
- Ein neues SNOWTAM wird ausgegeben, sobald ein neuer Pistenzustandsbericht vorliegt – also unabhängig davon, ob die 8 Stunden abgelaufen sind.
- Ein SNOWTAM hebt das vorhergehende SNOWTAM auf. Es gibt immer nur eines, das gilt.
- Es werden metrische Einheiten verwendet, die Einheit selbst wird nicht gemeldet.
Alle vier Regeln stehen in Anlage 3 Nummer 1 der Verordnung.
Der Runway Condition Code (RWYCC)
Das Kernstück ist eine Zahl pro Pistendrittel – aufsetzseitiges Drittel, Mittelteil und Stoppende, gelesen in der Richtung mit der niedrigeren Pistenbezeichnung. Für jedes Drittel wird genau eine Ziffer von 0 bis 6 gemeldet, getrennt durch Schrägstriche (Item D, Form n/n/n).
- 6 — trockene Piste
- 5 — gute Bremswirkung
- 4 — gut bis mittel
- 3 — mittlere Bremswirkung
- 2 — mittel bis schlecht
- 1 — schlechte Bremswirkung
- 0 — schlechter als schlecht – Bremswirkung praktisch nicht vorhanden
Die Zuordnung eines Codes zu einem Belag erfolgt am Flugplatz anhand der Bewertungsmatrix für den Pistenzustand. Die hier gezeigte Einordnung dient dem Verständnis der Skala; maßgeblich sind die Flugplatzveröffentlichungen und die Unterlagen des Luftfahrzeugs.
Ergänzt wird der Code durch eine Beschreibung des Belags je Pistendrittel (Item G) und, wenn der Belag nicht DRY ist, durch den Bedeckungsgrad in Stufen von 25, 50, 75 oder 100 Prozent je Drittel (Item E). Fehlt eine Angabe, wird sie als NR – not reported – gemeldet.
Aufbau der Meldung
Die Meldung besteht aus einer verkürzten Kopfzeile, einem Abschnitt für die Flugleistungsberechnung und einem Abschnitt für das Lagebewusstsein.
Kopfzeile
Die Kopfzeile hat die Form TTAAiiii CCCC MMYYGGgg (BBB):
TT— Datenkennung für SNOWTAM – immerSWAA— geografische Kennung des Mitgliedstaatsiiii— vierstellige laufende Nummer des SNOWTAMCCCC— vierstellige Ortskennung des FlugplatzesMMYYGGgg— Monat, Tag, Stunde und Minute der Beobachtung in UTC(BBB)— optionalCORfür die Korrektur einer bereits verbreiteten Meldung mit derselben laufenden Nummer
Abschnitt für die Flugleistungsberechnung
- A — Ortskennung des Flugplatzes
- B — Datum und Zeit der Beurteilung
- C — Pistenbezeichnung (niedrigere Nummer)
- D — Pistenzustandscode je Pistendrittel,
n/n/n - E — Bedeckungsgrad je Pistendrittel, 25/50/75/100
- F — Belagstiefe je Pistendrittel
- G — Beschreibung des Belags je Pistendrittel
- H — Breite der Piste, auf die sich die Codes beziehen, falls geringer als die veröffentlichte Breite
Bei mehreren Pisten werden die Items B bis H wiederholt (Anlage 3 Nummer 1 Buchstabe a).
Abschnitt für das Lagebewusstsein
Die Items I bis T beschreiben unter anderem verkürzte Pistenlängen, Verwehungen, den Zustand von Rollwegen und Vorfeld sowie zusätzliche Bemerkungen im Klartext. Elemente, zu denen keine Information vorliegt oder deren Bedingungen nicht erfüllt sind, werden vollständig weggelassen – ein fehlendes Item bedeutet also nicht „unbekannt“, sondern „nicht zutreffend“.
Was das für die Allgemeine Luftfahrt bedeutet
- SNOWTAM werden vor allem an Flugplätzen mit gewerblichem Verkehr ausgegeben. An kleineren Plätzen kommt die Information über NOTAM, über die Flugplatzauskunft oder gar nicht.
- Der RWYCC ist auf die Flugleistungsberechnung zugeschnitten. Ob und wie sich ein Code auf ein bestimmtes Muster auswirkt, steht in dessen genehmigten Unterlagen.
- Ein Code von 6 heißt „trocken“, nicht „sicher“ – Seitenwind, Pistenlänge und Hindernisse sind davon unabhängig.
Start- und Landestrecken lassen sich in NorthTrack mit den Zahlen des eigenen Musters durchrechnen. Leistungsrechner ansehen
Offizielle Quellen
- Europäische Kommission / EASA: Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 (Anhang V "Part-MET", Anhang VI "Part-AIS") – Konsolidierte Fassung 02017R0373-20250501. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH: Luftfahrthandbuch Deutschland – AIP VFR, GEN 2-1 bis GEN 2-7 "Abkürzungen / Abbreviations" (zweisprachig Deutsch/Englisch) – Wirksam ab 20 AUG 2026. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
- ICAO: Doc 8400 – Procedures for Air Navigation Services: Abbreviations and Codes (PANS-ABC). Von der Verordnung (EU) 2017/373 als Fundstelle für die Bedeutung der Wetter-Abkürzungen benannt. – —. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
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Einordnung
Redaktionelle Übersicht zu Lernzwecken. Verbindlich sind die geltenden Rechtsvorschriften, das Luftfahrthandbuch (AIP), NOTAM, die genehmigten Luftfahrzeugunterlagen und die Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. NorthTrack ist weder Behörde noch Prüfungsstelle noch Flugschule.
Stand dieser Seite: 2026-09-13
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