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VFR und IFR im Vergleich
Der häufigste Denkfehler: VFR sei „gutes Wetter“ und IFR „schlechtes Wetter“. Tatsächlich sind es zwei Regelsysteme. Man kann bei strahlendem Sonnenschein nach Instrumentenflugregeln fliegen – und tut es routinemäßig.
Geltungsbereich: Europäische Union (Regeln der Luft) mit nationalen Ergänzungen; die auf dieser Seite genannten Zahlen stammen aus dem deutschen Luftfahrthandbuch
Regelsetzende Stelle: Luftfahrthandbuch Deutschland – AIP VFR (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH), wirksam ab 20 AUG 2026, ENR 1-3; Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 für die Lizenzseite
Von NorthTrack geprüft am: 2026-09-13
Der Kern des Unterschieds
- Grundlage der Navigation und Hindernisvermeidung
VFR – Sichtflugregeln: Sicht nach draußen; Sehen und Ausweichen · IFR – Instrumentenflugregeln: Instrumente und veröffentlichte Verfahren - Wetterbedingung
VFR – Sichtflugregeln: Sichtflugwetterbedingungen müssen eingehalten werden · IFR – Instrumentenflugregeln: kein Sichterfordernis in der Strecke; Mindestbedingungen gelten für den Anflug - Flugweg
VFR – Sichtflugregeln: grundsätzlich frei wählbar im Rahmen der Luftraumstruktur · IFR – Instrumentenflugregeln: nach Freigabe, in der Regel auf veröffentlichten Verfahren und Strecken - Verhältnis zur Flugverkehrskontrolle
VFR – Sichtflugregeln: je nach Luftraumklasse von „gar nicht“ bis „Freigabe erforderlich“ · IFR – Instrumentenflugregeln: durchgehend eingebunden - Lizenzvoraussetzung
VFR – Sichtflugregeln: Pilotenlizenz mit gültiger Klassen- oder Musterberechtigung · IFR – Instrumentenflugregeln: zusätzlich IR oder BIR
Die vier Kürzel, die man nicht verwechseln darf
VFR— Visual Flight Rules — Sichtflugregeln
Regelsystem, nicht Wetterlage.IFR— Instrument Flight Rules — Instrumentenflugregeln
Flug nach Freigaben und veröffentlichten Verfahren.VMC— Visual Meteorological Conditions — Sichtwetterbedingungen
Die Bedingungen, unter denen VFR zulässig ist.CVFR— Controlled VFR flight — kontrollierter VFR-Flug
VFR-Flug mit Flugverkehrskontrollfreigabe.
Sichtflugwetterbedingungen sind keine Kleinigkeit
Die Sichtflugwetterbedingungen sind eine Zulässigkeitsvoraussetzung, keine Empfehlung. Sie hängen von Luftraumklasse und Höhe ab und reichen in Deutschland von 8 km Flugsicht mit 1 500 m und 1 000 ft Wolkenabstand bis hinunter zu 1,5 km Flugsicht frei von Wolken mit Erdsicht bei höchstens 140 kt IAS. Die vollständige Übersicht steht auf der Seite Luftraumklassen in Deutschland.
Der gefährlichste Übergang
Der Übergang von VFR in Bedingungen, die keinen Sichtflug mehr erlauben, gehört zu den am besten dokumentierten Unfallursachen der Allgemeinen Luftfahrt. Er passiert selten als Entscheidung, meist als Verkettung kleiner Kompromisse. Persönliche Mindestbedingungen, die vor dem Flug festgelegt werden, sind das wirksamste Gegenmittel.
Was IFR nicht ist
- Kein Freibrief bei jedem Wetter. Vereisung, Gewitter und Betriebsmindestbedingungen begrenzen IFR genauso.
- Keine reine Lizenzfrage. Auch Luftfahrzeug, Ausrüstung und Zulassung müssen für IFR geeignet sein.
- Kein einheitlicher Weg. In Europa gibt es mehrere Wege zum Instrumentenflug mit unterschiedlichen Rechten – der BIR hat ausdrücklich engere Betriebsgrenzen als ein volles IR.
Was beide gemeinsam haben
- Dieselbe Luftraumstruktur – VFR und IFR bewegen sich im selben Luftraum.
- Dieselben Höhenmesserregeln und dieselbe Halbkreisregel, mit unterschiedlichen Werten.
- Dieselben Wettermeldungen – METAR, TAF und SIGMET sind für beide Regelsysteme dieselben.
Offizielle Quellen
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH: Luftfahrthandbuch Deutschland – AIP VFR – Wirksam ab 20 AUG 2026. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH: Luftfahrthandbuch Deutschland – AIP VFR, GEN 2-1 bis GEN 2-7 "Abkürzungen / Abbreviations" (zweisprachig Deutsch/Englisch) – Wirksam ab 20 AUG 2026. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
- Europäische Kommission / EASA: Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Anhang I "Part-FCL", Anhang IV "Part-MED") – Konsolidierte Fassung 02011R1178-20260430. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
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Einordnung
Redaktionelle Übersicht zu Lernzwecken. Verbindlich sind die geltenden Rechtsvorschriften, das Luftfahrthandbuch (AIP), NOTAM, die genehmigten Luftfahrzeugunterlagen und die Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. NorthTrack ist weder Behörde noch Prüfungsstelle noch Flugschule.
Stand dieser Seite: 2026-09-13
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