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Instrumentenflug: IR, BIR und die Wege dorthin
„Die Instrumentenflugberechtigung“ gibt es in Europa nicht mehr als einzelnen Weg. Es gibt mehrere – mit unterschiedlichem Aufwand, unterschiedlichen Rechten und unterschiedlichen Einschränkungen. Wer sie verwechselt, plant falsch.
Geltungsbereich: Europäische Union (EASA-Regelwerk); Erteilung und Aufsicht durch die zuständige nationale Behörde – in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt bzw. die Luftfahrtbehörden der Länder
Regelsetzende Stelle: Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Anhang I (Part-FCL), FCL.600 ff. und FCL.835
Von NorthTrack geprüft am: 2026-09-13
Der Grundsatz
FCL.600 bestimmt: Außer im Fall des FCL.835 dürfen Flüge nach Instrumentenflugregeln nur von Inhaberinnen und Inhabern eines PPL, CPL, MPL oder ATPL mit einer der Luftfahrzeugkategorie entsprechenden IR durchgeführt werden – oder im Rahmen einer praktischen Prüfung oder eines Flugunterrichts mit Lehrberechtigtem. FCL.835 ist die Basic Instrument Rating, der BIR.
Die Kürzel des Instrumentenflugs
IR(A) ist die Instrumentenflugberechtigung für Flugzeuge. Der BIR ist keine kleinere Stufe davon, sondern eine eigene Berechtigung mit eigenen Grenzen.
IR— Instrument rating — Instrumentenflugberechtigung
Ein Jahr gültig; Entscheidungshöhe nicht unter 200 ft.BIR— Basic instrument rating — Basis-Instrumentenflugberechtigung
Eigene Berechtigung mit engeren Betriebsgrenzen, nicht ein kleineres IR.EIR— En-route instrument rating — Strecken-Instrumentenflugberechtigung
Wird nicht mehr neu erteilt; seit 8. September 2021 durch den BIR ersetzt.IFR— Instrument Flight Rules — Instrumentenflugregeln
Flug nach Freigaben und veröffentlichten Verfahren.DH— Decision height — Entscheidungshöhe
Beim BIR mindestens 200 ft über dem sonst berechneten Wert.MDH— Minimum descent height — Sinkflugmindesthöhe
Gegenstück zur DH bei nichtpräzisen Anflügen.PBN— Performance-Based Navigation — leistungsbasierte Navigation
Von den IR-Rechten umfasst.ATO— Approved training organisation — zugelassene Ausbildungsorganisation
Erforderlich für IR-, BIR- und Berufspilotenausbildung.FSTD— Flight simulation training device — Flugsimulationsübungsgerät
Beim PPL(A) dürfen bis zu 5 der 45 Stunden dort absolviert werden.FFS— Full flight simulator — Vollflugsimulator
Die höchste FSTD-Stufe.
Die drei Wege im Überblick
- Rechtsgrundlage
IR(A): FCL.605 ff. · BIR: FCL.835 - Voraussetzung
IR(A): mindestens PPL(A); mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als PIC, davon mindestens 10 in der betreffenden Kategorie · BIR: mindestens PPL(A) - Ausbildung
IR(A): integrierter Lehrgang oder modularer Lehrgang nach Anlage 6, am ATO · BIR: Modulstruktur am ATO, Module teils frei in der Reihenfolge - Theorieprüfung
IR(A): sieben Sachgebiete · BIR: je ein Prüfungsteil zu den Modulen 1 bis 3, Sachgebiete wie beim IR - Mindest-Entscheidungshöhe
IR(A): nicht weniger als 200 ft (60 m) · BIR: mindestens 200 ft über dem sonst berechneten Wert - Mindestsicht für die Betriebsmindestbedingungen
IR(A): nach Betriebsvorschriften · BIR: nicht weniger als 1 500 m - Gültigkeit
IR(A): 1 Jahr · BIR: 1 Jahr
Das volle IR
Die Rechte bestehen darin, Luftfahrzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen, einschließlich PBN-Betrieb, mit einer Entscheidungshöhe von nicht weniger als 200 ft (60 m) – oder darunter, sofern eine entsprechende Genehmigung nach Anhang V (Part-SPA) der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 vorliegt (FCL.605).
Voraussetzungen
- mindestens ein PPL in der betreffenden Luftfahrzeugkategorie – mit Nachtflugrechten nach FCL.810, wenn die IR-Rechte bei Nacht genutzt werden sollen – oder ein ATPL in einer anderen Kategorie, oder ein CPL in der betreffenden Kategorie;
- mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Führer auf Flugzeugen, Reisemotorseglern, Hubschraubern oder Luftschiffen, davon mindestens 10 Stunden in der betreffenden Kategorie (FCL.610).
Theorie
FCL.615 verlangt den Nachweis von Theoriekenntnissen in sieben Sachgebieten:
- Luftrecht
- allgemeine Luftfahrzeugkunde – Instrumentierung
- Flugplanung und -überwachung
- menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Funknavigation
- Kommunikation
Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung
- Ein IR ist 1 Jahr gültig (FCL.625).
- Die Verlängerung erfolgt innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf.
- Wer die Verlängerung früher absolviert, bekommt die neue Gültigkeit ab dem Tag der Befähigungsüberprüfung gerechnet.
- Nach Ablauf ist eine Erneuerung erforderlich: Beurteilung bei einem ATO (oder einem für die Auffrischungsschulung eigens zugelassenen EBT-Betreiber), gegebenenfalls Auffrischungsschulung und anschließend eine Befähigungsüberprüfung.
- Wurde das IR in den vorangegangenen 7 Jahren nicht verlängert oder erneuert, sind Theorieprüfung und praktische Prüfung erneut abzulegen.
Der BIR – was er wirklich ist
Der BIR ist kein abgespecktes IR mit denselben Rechten, sondern eine eigene Berechtigung mit eigenen Betriebsgrenzen. Die Rechte bestehen darin, Flüge nach Instrumentenflugregeln auf einmotorig geführten Flugzeugen durchzuführen, für die Klassenberechtigungen gehalten werden – ausgenommen Hochleistungsflugzeuge sowie Flugzeugvarianten, für die die Daten zur betrieblichen Eignung ein IR verlangen (FCL.835 Buchstabe a Nummer 1 in der Fassung M20).
Die Betriebsgrenzen – der entscheidende Unterschied
BIR-Bedingungen nach FCL.835 Buchstabe a Nummer 5
Die Entscheidungshöhe bzw. Sinkflugmindesthöhe in den Betriebsmindestbedingungen muss mindestens 200 ft höher sein als der sonst berechnete Wert, und die Sicht in den Betriebsmindestbedingungen darf nicht weniger als 1 500 m betragen. Ein IFR-Flug oder ein Übergang von VFR auf IFR darf nur begonnen werden, wenn am Startflugplatz die Sicht mindestens 1 500 m und die Wolkenuntergrenze mindestens 600 ft beträgt – oder das veröffentlichte Platzrundenminimum der Flugzeugkategorie, je nachdem, welcher Wert größer ist. Für Ziel- und erforderliche Ausweichflugplätze gilt eine entsprechende Anforderung für den Zeitraum von 1 Stunde vor bis 1 Stunde nach der voraussichtlichen Ankunftszeit.
BIR-Rechte dürfen außerdem nur nach Maßgabe von FCL.205.A ausgeübt werden – also im Rahmen der PPL-Rechte – und bei Nacht nur mit einer Nachtflugberechtigung.
Die Modulstruktur
Die Ausbildung besteht aus Modulen (FCL.835 Buchstabe c):
- Modul 1 – Kernausbildung: Steuern des Flugzeugs allein nach Instrumenten. Dieses Modul ist zuerst zu absolvieren.
- Modul 2 – angewandte Ausbildung: IFR-Abflug, Warteverfahren sowie 2D- und 3D-Anflugverfahren.
- Modul 3 – angewandte Ausbildung: IFR-Streckenflugverfahren.
- Modul 4 – nur für einen mehrmotorigen BIR: Verfahren mit einem ausgefallenen Triebwerk, einschließlich asymmetrischem Instrumentenanflug und Durchstartverfahren.
Nach Modul 1 dürfen die Module 2, 3 und gegebenenfalls 4 in frei gewählter Reihenfolge absolviert werden. Die Module dürfen in Flugzeugen, in Flugsimulationsübungsgeräten oder in einer Kombination absolviert werden; in jedem Fall ist Ausbildung in dem Flugzeug zu erhalten, das für die praktische Prüfung verwendet wird. Die Module 1, 2 und 4 dürfen außerhalb eines ATO begonnen, müssen aber bei einem ATO abgeschlossen werden; Modul 3 darf vollständig außerhalb eines ATO absolviert werden.
Verlängerung des BIR
Ein BIR ist 1 Jahr gültig. Für die Verlängerung gibt es zwei Wege (FCL.835 Buchstabe g):
- eine Befähigungsüberprüfung innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf; oder
- innerhalb der Gültigkeitsdauer 6 Stunden als PIC nach IFR einschließlich drei Instrumentenanflugverfahren sowie ein Übungsflug von mindestens 1 Stunde mit einer für den BIR lehrberechtigten Person.
Bei jeder zweiten Verlängerung ist jedoch die Befähigungsüberprüfung im Flugzeug abzulegen.
Der Weg vom BIR zum vollen IR
Anlage 6 der Verordnung sieht einen eigenen Übergang vor: Wer einen BIR besitzt und mindestens 50 Stunden Flugzeit nach IFR als PIC auf Flugzeugen nachweist, wird bei einem ATO auf einen angemessenen Stand der kompetenzbasierten IR-Theoriekenntnisse beurteilt, erhält die erforderliche Flugausbildung zur Erweiterung der IFR-Rechte nach FCL.605 und legt anschließend die praktische Prüfung für das IR(A) ab. Dabei ist der Prüferin oder dem Prüfer mündlich ein angemessener Kenntnisstand in Luftrecht, Meteorologie sowie Flugplanung und Flugleistung nachzuweisen.
Das EIR gibt es nicht mehr
Historische Einordnung
Die frühere „En-route Instrument Rating“ (EIR) wird nicht mehr neu erteilt. Bestehende EIR-Inhaberinnen und -Inhaber dürfen ihre Rechte weiter ausüben und ihre Berechtigung weiterhin verlängern oder erneuern. Ausbildungslehrgänge für ein EIR, die vor dem 8. September 2021 begonnen wurden, konnten fortgesetzt und als BIR-Lehrgänge gewertet werden. Wer ein EIR besitzt oder die EIR-Theorieprüfung vor diesem Datum bestanden hat, erhält die volle Anrechnung auf die BIR-Theorie. Ältere Beschreibungen, die das EIR als aktuellen Weg darstellen, sind überholt.
Was IFR praktisch bedeutet
Der Unterschied zwischen VFR und IFR ist nicht in erster Linie das Wetter, sondern das Regelsystem: Unter IFR wird nach Freigaben geflogen, auf veröffentlichten Verfahren, mit vorgegebenen Mindesthöhen und in ständiger Einbindung in die Flugverkehrskontrolle. Mehr dazu auf der Seite VFR und IFR im Vergleich.
Was hier nicht steht
Diese Seite nennt die regulatorischen Mindestanforderungen. Was eine Ausbildung tatsächlich umfasst, hängt vom Ausbildungsbetrieb, vom Luftfahrzeugmuster, von der bisherigen Lizenzhistorie und von der nationalen Umsetzung ab. Die tatsächlich benötigte Stundenzahl liegt in der Praxis regelmäßig über dem Minimum. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde und des gewählten Ausbildungsbetriebs.
Offizielle Quellen
- Europäische Kommission / EASA: Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Anhang I "Part-FCL", Anhang IV "Part-MED") – Konsolidierte Fassung 02011R1178-20260430. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH: Luftfahrthandbuch Deutschland – AIP VFR, GEN 2-1 bis GEN 2-7 "Abkürzungen / Abbreviations" (zweisprachig Deutsch/Englisch) – Wirksam ab 20 AUG 2026. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
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Einordnung
Redaktionelle Übersicht zu Lernzwecken. Verbindlich sind die geltenden Rechtsvorschriften, das Luftfahrthandbuch (AIP), NOTAM, die genehmigten Luftfahrzeugunterlagen und die Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. NorthTrack ist weder Behörde noch Prüfungsstelle noch Flugschule.
Stand dieser Seite: 2026-09-13
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