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Ausbildung & Lizenzen
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Die Nachtflugberechtigung
Die Nachtflugberechtigung ist für viele der erste Schritt nach der Lizenz – überschaubar im Umfang, und sie verändert das Fliegen spürbar. Seit einer Änderung des Part-FCL lässt sich die Ausbildung außerdem auf den PPL(A) anrechnen.
Geltungsbereich: Europäische Union (EASA-Regelwerk); Erteilung und Aufsicht durch die zuständige nationale Behörde – in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt bzw. die Luftfahrtbehörden der Länder
Regelsetzende Stelle: Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Anhang I (Part-FCL), FCL.810
Von NorthTrack geprüft am: 2026-09-13
Wozu sie berechtigt
Die Nachtflugberechtigung erlaubt, die Rechte eines LAPL oder PPL für Flugzeuge, Reisemotorsegler oder Luftschiffe unter Sichtflugbedingungen bei Nacht auszuüben. Sie ist eine Voraussetzung dafür, ein Instrumentenflugrecht bei Nacht zu nutzen – FCL.610 verlangt für den Erwerb eines IR ausdrücklich die Nachtflugrechte nach FCL.810, wenn die IR-Rechte bei Nacht genutzt werden sollen. Auch BIR-Rechte dürfen bei Nacht nur mit Nachtflugberechtigung ausgeübt werden.
Kürzel auf dieser Seite
LAPL— Light aircraft pilot licence — Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge
Europäische Einsteigerlizenz; Auffrischung statt Klassenverlängerung.PPL— Private pilot licence — Privatpilotenlizenz
Grundlage für Nachtflug, Instrumentenflug und weitere Klassen.IR— Instrument rating — Instrumentenflugberechtigung
Ein Jahr gültig; Entscheidungshöhe nicht unter 200 ft.BIR— Basic instrument rating — Basis-Instrumentenflugberechtigung
Eigene Berechtigung mit engeren Betriebsgrenzen, nicht ein kleineres IR.ATO— Approved training organisation — zugelassene Ausbildungsorganisation
Erforderlich für IR-, BIR- und Berufspilotenausbildung.DTO— Declared training organisation — erklärte Ausbildungsorganisation
Für LAPL, PPL und einzelne Berechtigungen wie den Nachtflug.TMG— Touring motor glider — Reisemotorsegler
Zählt in LAPL und PPL neben Flugzeugen.SEP— Single-engine piston — einmotorige Kolbenflugzeuge
Die Klassenberechtigung, unter der die meiste Allgemeine Luftfahrt fliegt.
Der Lehrgang
Der Lehrgang ist bei einem angezeigten (DTO) oder genehmigten (ATO) Ausbildungsbetrieb innerhalb von längstens 6 Monaten zu absolvieren und umfasst:
- Theoretischer Unterricht — nach Lehrgangsprogramm
- Flugzeit bei Nacht in der betreffenden Luftfahrzeugkategorie — 5 Stunden
- davon Flugunterricht mit Lehrberechtigtem — mindestens 3 Stunden
- davon Überlandnavigation — mindestens 1 Stunde
- darin: Überlandflug mit Lehrberechtigtem — mindestens einer, mindestens 50 km (27 NM)
- Alleinstarts — 5
- Alleinlandungen mit vollständigem Stillstand — 5
FCL.810 Buchstabe a Nummer 1 für Flugzeuge, Reisemotorsegler und Luftschiffe.
Wer einen LAPL besitzt, muss vor Abschluss der Nachtausbildung die grundlegende Instrumentenflugausbildung absolviert haben, die für die Erteilung des PPL erforderlich ist (FCL.810 Buchstabe a Nummer 2).
Wer SEP und TMG hat
Werden sowohl eine Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge als auch für Reisemotorsegler gehalten, dürfen die Anforderungen in einer der beiden Klassen oder in beiden erfüllt werden (FCL.810 Buchstabe a Nummer 3, Fassung M20).
Anrechnung auf den PPL(A)
FCL.210.A erlaubt, die Flugzeit des Nachtflug-Lehrgangs auf die 45 Stunden Flugunterricht für den PPL(A) anzurechnen – Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Nachtflugausbildung die grundlegende Instrumentenflugausbildung absolviert wurde. Wer Nachtflug ohnehin plant, kann die Ausbildung dadurch günstig in die PPL-Ausbildung legen.
Medizinisch
Wird eine Nachtflugberechtigung zu einem PPL oder LAPL hinzugefügt, muss die Lizenzinhaberin oder der Lizenzinhaber farbsicher sein (MED.A.030 Buchstabe d).
Keine gesonderte Ablaufregel
FCL.810 enthält für die Nachtflugberechtigung bei Flugzeugen keine eigene Gültigkeitsdauer. Maßgeblich bleiben die allgemeinen Anforderungen an die Lizenz, die Klassenberechtigung und die laufende Erfahrung – ergänzt um die Frage, ob die eigene Nachtflugpraxis tatsächlich ausreicht.
Betriebliche Anforderungen kommen dazu
Ob ein bestimmter Flug bei Nacht durchgeführt werden darf, hängt außerdem von den Betriebsvorschriften, von der Ausrüstung des Luftfahrzeugs und von den Bedingungen des jeweiligen Flugplatzes ab. Die Berechtigung allein genügt nicht.
Was hier nicht steht
Diese Seite nennt die regulatorischen Mindestanforderungen. Was eine Ausbildung tatsächlich umfasst, hängt vom Ausbildungsbetrieb, vom Luftfahrzeugmuster, von der bisherigen Lizenzhistorie und von der nationalen Umsetzung ab. Die tatsächlich benötigte Stundenzahl liegt in der Praxis regelmäßig über dem Minimum. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde und des gewählten Ausbildungsbetriebs.
Offizielle Quellen
- Europäische Kommission / EASA: Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Anhang I "Part-FCL", Anhang IV "Part-MED") – Konsolidierte Fassung 02011R1178-20260430. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH: Luftfahrthandbuch Deutschland – AIP VFR, GEN 2-1 bis GEN 2-7 "Abkürzungen / Abbreviations" (zweisprachig Deutsch/Englisch) – Wirksam ab 20 AUG 2026. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
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Einordnung
Redaktionelle Übersicht zu Lernzwecken. Verbindlich sind die geltenden Rechtsvorschriften, das Luftfahrthandbuch (AIP), NOTAM, die genehmigten Luftfahrzeugunterlagen und die Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. NorthTrack ist weder Behörde noch Prüfungsstelle noch Flugschule.
Stand dieser Seite: 2026-09-13
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