top of page

AVIATION KNOWLEDGE

Übersicht  ·  Flugwetter  ·  Luftraum & Betrieb  ·  Ausbildung & Lizenzen  ·  Nachschlagen

Luftraum & Betrieb

DE  ·  EN

CTR, TMA, RMZ, TMZ und ATZ

Neben den Luftraumklassen gibt es Gebiete mit eigenen Namen und eigenen Pflichten. Sie sind keine zusätzliche Klasse, sondern eine Zusatzanforderung innerhalb einer Klasse – und genau deshalb werden sie oft übersehen.

Geltungsbereich: Deutschland (Luftraum der Bundesrepublik Deutschland)
Regelsetzende Stelle: Luftfahrthandbuch Deutschland – AIP VFR (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH), wirksam ab 20 AUG 2026, ENR 1-1, ENR 1-19 und ENR 1-20
Von NorthTrack geprüft am: 2026-09-13

Die Begriffe auf einen Blick

Gebiete mit eigenem Namen

Die englische Langform erklärt in den meisten Fällen die Pflicht schon selbst: „Radio Mandatory Zone“ und „Transponder Mandatory Zone“ sagen, was verlangt wird.

  • CTR — Control zone — Kontrollzone
    In Deutschland Luftraum D ab Boden um Flugplätze mit Kontrollstelle.
  • TMA — Terminal Control Area — Nahverkehrsbereich
    Bündelt An- und Abflugwege; in Deutschland als C oder D ausgewiesen.
  • CTA — Control area — Kontrollbezirk
    Kontrollierter Luftraum ab einer festgelegten Höhe über Grund.
  • RMZ — Radio Mandatory Zone — Luftraum mit vorgeschriebener Funkkommunikationspflicht
    Erstmeldung vor Einflug, dauernde Hörbereitschaft, Meldung beim Verlassen.
  • TMZ — Transponder Mandatory Zone — Luftraum mit vorgeschriebener Transponderschaltung
    Code und Monitor-Frequenz stehen in der Luftfahrtkarte ICAO 1:500 000.
  • ATZ — Aerodrome Traffic Zone — Flugplatzverkehrszone
    Zu meiden, wenn keine Landung beabsichtigt ist; Ein- und Ausflug nur mit Genehmigung.
  • TRA — Temporary Reserved Airspace — zeitweilig reservierter Luftraum
    Zeitlich begrenzt wirksam; aktueller Stand über NOTAM.
  • R … — Restricted area (followed by identification) — Flugbeschränkungsgebiet (mit nachfolgender Bezeichnung)
    In Deutschland als ED-R gekennzeichnet.
  • D … — Danger area (followed by identification) — Gefahrengebiet (mit nachfolgender Bezeichnung)
    Kennzeichnung in der Karte.
  • HX — Not permanently active, no specific working hours — nicht ständig wirksam, keine festgelegte Betriebszeit
    Aktueller Zustand nur über NOTAM oder Anfrage feststellbar.

CTR – die Kontrollzone

Die Kontrollzone schützt den An- und Abflugbereich eines Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle vom Boden aufwärts. In Deutschland ist sie als Luftraum D (CTR) ausgewiesen. Es gelten Freigabepflicht, dauernde Hörbereitschaft und die beiden zusätzlichen Wetterbedingungen Bodensicht 5 km und Hauptwolkenuntergrenze 1 500 ft – Einzelheiten auf der Seite Luftraumklassen.

TMA – der Nahverkehrsbereich

Der Nahverkehrsbereich liegt über der Kontrollzone und bündelt die An- und Abflugwege. In der deutschen Struktur erscheint er als C oder D, häufig gestaffelt mit nach oben wachsendem Querschnitt. Für VFR heißt das vor allem: Freigabe erforderlich, Hörbereitschaft erforderlich – oder man plant darunter beziehungsweise daran vorbei.

RMZ – Gebiet mit Funkkommunikationspflicht

Das Luftfahrthandbuch beschreibt das Verfahren ausdrücklich (ENR 1-20). Vor dem Einflug ist eine Erstmeldung auf der festgelegten Frequenz erforderlich, die enthalten muss:

  • Kennung der gerufenen Station
  • Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster
  • Standort, Flughöhe und Flugabsichten

Während des Fluges in der RMZ ist dauernde Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten, und der Ausflug ist ebenfalls zu melden.

Wenn niemand antwortet
Erfolgt seitens der gerufenen Bodenfunkstelle keine Antwort, kann der Flug durch die RMZ trotzdem fortgesetzt werden, sofern die Hörbereitschaft aufrechterhalten wird. Die Sprechfunkmeldungen sind auch dann abzugeben, wenn keine Antwort erfolgt. (AIP VFR ENR 1-20.)

Örtliche Ausnahmeregelungen – zum Beispiel für in der RMZ liegende VFR-Flugplätze oder Luftsportgelände – können durch die zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder festgelegt werden. Die Gebiete sind in der Luftfahrtkarte ICAO 1:500 000 dargestellt.

TMZ – Transponderpflichtgebiet

In einer TMZ besteht die Pflicht zur Transponderschaltung. Das Schaubild der Luftraumstruktur nennt für motorgetriebene VFR-Flüge Code 7000 und als typische Bezugshöhen 5 000 ft AMSL oder 3 500 ft AGL (ENR 1-1). Maßgeblich ist immer die Darstellung des konkreten Gebiets: Nach ENR 1-19 werden alle TMZ in der Luftfahrtkarte ICAO 1:500 000 mit dem konkreten Transpondercode sowie der zugehörigen Monitor-Frequenz dargestellt.

TMZ mit Listening Squawk
Für eine Reihe deutscher TMZ ist neben dem Code zusätzlich eine Hörbereitschaft auf einer Monitor-Frequenz vorgesehen. Welche Gebiete das sind und welche Codes und Frequenzen gelten, listet das Luftfahrthandbuch unter ENR 1-19 auf. Diese Liste ändert sich – sie gehört in die Flugvorbereitung, nicht ins Gedächtnis.

Befindet sich die Besatzung vor dem Einflug in die TMZ auf einer Frequenz des Fluginformationsdienstes, sieht das Luftfahrthandbuch vor, das Verlassen der FIS-Frequenz zu melden, den Transpondercode auf den in der ICAO-Karte veröffentlichten Code zu ändern und Hörbereitschaft auf der dort veröffentlichten Frequenz zu halten. Ist eine Landung auf einem kontrollierten Flugplatz beabsichtigt, sind stattdessen die dafür festgelegten Regelungen anzuwenden – also die Sprechfunkverbindung mit der Flugplatzkontrollstelle herzustellen.

ATZ – Flugplatzverkehrszone

Eine ATZ ist zu meiden, wenn nicht beabsichtigt ist, innerhalb der ATZ zu landen. Die Voraussetzungen für Ein- und Ausflug werden für jede ATZ festgelegt; Einflug und Ausflug bedürfen der Genehmigung. Diese gilt als erteilt, wenn die für die jeweilige ATZ festgelegten Voraussetzungen eingehalten werden. Eine entsprechende Regelung besteht nach ENR 1-20 für die Flugplätze Essen/Mülheim, Frankfurt-Egelsbach und Magdeburg/Cochstedt.

Beschränkungs-, Gefahren- und Luftsperrgebiete

Unabhängig von den Klassen gibt es Gebiete mit eigenen Beschränkungen. Im deutschen Schaubild erscheinen sie als ED-R (Flugbeschränkungsgebiet, teils als TRA ausgewiesen). Ihre Wirksamkeit ist häufig zeitlich begrenzt – Gebiete mit der Kennzeichnung HX haben keine feste Betriebszeit. Für einen konkreten Flug ist deshalb immer die aktuelle Information aus NOTAM und Luftfahrthandbuch maßgeblich, nicht die Karte allein.

Luftraum ist national
Die ICAO kennt die Klassen A bis G, aber kein Staat muss alle verwenden, und die Ausgestaltung unterscheidet sich erheblich. Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf Deutschland. Für einen Flug ins Ausland gilt das Luftfahrthandbuch des jeweiligen Staates – auch dann, wenn die Klassenbuchstaben dieselben sind.

Die Kartendarstellung in NorthTrack hilft dabei, diese Gebiete entlang der geplanten Strecke frühzeitig zu erkennen. Zur NorthTrack App

Offizielle Quellen

  • DFS Deutsche Flugsicherung GmbH: Luftfahrthandbuch Deutschland – AIP VFR – Wirksam ab 20 AUG 2026. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)
  • DFS Deutsche Flugsicherung GmbH: Luftfahrthandbuch Deutschland – AIP VFR, GEN 2-1 bis GEN 2-7 "Abkürzungen / Abbreviations" (zweisprachig Deutsch/Englisch) – Wirksam ab 20 AUG 2026. Quelle öffnen (abgerufen 2026-09-13)

Weiterlesen

Einordnung
Redaktionelle Übersicht zu Lernzwecken. Verbindlich sind die geltenden Rechtsvorschriften, das Luftfahrthandbuch (AIP), NOTAM, die genehmigten Luftfahrzeugunterlagen und die Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. NorthTrack ist weder Behörde noch Prüfungsstelle noch Flugschule.
Stand dieser Seite: 2026-09-13

WEITER IN AVIATION KNOWLEDGE

← Zur Aviation-Knowledge-Übersicht  ·  Flugwetter  ·  Luftraum & Betrieb  ·  Ausbildung & Lizenzen  ·  Nachschlagen

bottom of page